Amtsgeheimnis oder Informationsfreiheit?
Autor: Nico Stella | 30. November 2021
Was das Informationsfreiheitsgesetz demokratiepolitisch und für Public Affairs Management bedeutet und warum die Umsetzung digitaltauglich sein muss.
Anfang des Monats wurde im Verfassungsausschuss über die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Verankerung einer Informationspflicht diskutiert. Den beiden diesbezüglichen Anträgen der Sozialdemokraten wurde eine seltene Ehre zuteil: eine ‚durchaus wertschätzende Vertagung‘ (sic: Abg. Christian Stocker) durch die Regierungsparteien. Die zuständige Verfassungsministerin betone zwar das Commitment der Regierung für die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes und verwies auf den Ministerialentwurf des Frühjahrs, lies sich aber nicht zur Nennung eines Termins für eine Regierungsvorlage hinreißen.
Nun erhielt der im Februar von den Koalitionspartnern als solider Kompromiss gefeierte Entwurf in der Begutachtungsphase der Begutachtungsphase stattliche 189 Stellungnahmen, die es zu beachten gilt. Die überlange Verzögerung lässt sich vor allem vor einem Umstand leicht erklären – den starken Bedenken der Bundesländer und Gemeinden. Offiziell geht es dabei um Sorgen vor dem erwartbar größeren Aufwand für die Behörden. Die Vermutung liegt nahe, dass in Wirklichkeit jedoch der steigende Rechtfertigungsdruck der Behörden gegenüber dem Souverän mit ausschlaggebend war. Gerade diesem Souverän – den Bürger*innen – soll dieses Gesetz überhaupt zugutekommen. Konkret ist ein Hauptgesichtspunkt des Entwurfs: ‚Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht (werden)‘, indem ‚staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht (wird)‘.