Die Mitglieder der Österreichischen Public Affairs-Vereinigung (ÖPAV) verpflichten sich in ihrer Arbeit dem folgenden Verhaltenskodex:
Präambel
Interessenvertretung und Interessenaustausch bilden wesentliche Elemente einer funktionierenden und lebendigen Demokratie und sind im Interesse aller am Prozess der Gestaltung von Rahmenbedingungen Beteiligten zu fördern. Interessenvertreter und Public Affairs Expertinnen und Experten in Unternehmen, Verbänden, NGOs, Kammern und Agenturen nehmen daher eine demokratiepolitisch wichtige, wechselseitige Vermittlungsfunktion zwischen Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft ein. Diese Arbeit der Informations- und Interessensvermittlung setzt ein hohes Maß an persönlicher Integrität, gesellschaftspolitischer Sensibilität sowie Transparenz in der Ausübung dieses Berufes voraus.
Die Österreichische Public Affairs-Vereinigung (ÖPAV) gibt sich in Orientierung an internationalen Vorbildern einen eigenständigen, für seine Mitglieder verbindlichen Verhaltenskodex und setzt damit gegenüber der Politik, der Zivilgesellschaft sowie gegenüber den Auftraggebern und der interessierten Öffentlichkeit ein klares Zeichen der Transparenz und Qualität.
Selbstverständnis
Die Mitglieder der ÖPAV verstehen ihre Funktion als eine der Informations- und Interessenvermittlung und leisten damit einen wesentlichen und legitimen Beitrag zur demokratischen Willensbildung und Entscheidungsfindung. In der Ausübung ihres Berufes beachten und fördern die Mitglieder der ÖPAV daher sämtliche anwendbare Rechtsvorschriften, insbesondere die Grundsätze der Freiheit der Meinungsäußerung, des Rechts auf Information, der Unabhängigkeit der Medien und des Schutzes der Persönlichkeitsrechte.
Integrität, Transparenz, die Einhaltung und Achtung der demokratischen Grundordnung bilden die Voraussetzung für die tägliche Arbeitsweise und gehören zum Selbstverständnis der Mitglieder der ÖPAV.
Grundsätze
Die Mitglieder der ÖPAV verpflichten sich, folgende Grundsätze bei der Ausübung ihrer beruflichen und/oder ehrenamtlichen Tätigkeit einzuhalten:
ARTIKEL 1: WAHRHAFTIGKEIT
Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit gegenüber Auftraggebern, politischen Institutionen, Organen der Gesetzgebung und Vollziehung, politischen Entscheidungsträgern, den Medien und der Öffentlichkeit: ÖPAV-Mitglieder achten auf Transparenz und Offenlegung, insbesondere bezüglich finanzieller Unterstützung von Initiativen und vermeiden jedwede Irreführung durch Verwendung falscher, unvollständiger oder irreführender Angaben. In Ausübung ihrer beruflichen und/oder ehrenamtlichen Tätigkeit geben sie ihren Auftraggeber bzw. die Institution, in deren Namen oder Auftrag sie agieren, bekannt.
ARTIKEL 2: VERTRAULICHKEIT
Verpflichtung zur Vertraulichkeit: ÖPAV-Mitglieder behandeln Gespräche mit Vertretern aus Politik und Verwaltung vertraulich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Vertrauliche Informationen von aktuellen oder früheren Auftraggebern oder Arbeitgebern werden nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung weitergegeben. ÖPAV-Mitglieder aus dem Bereich der Interessenvertretungsunternehmen nehmen die Vertretung einander konkurrierender oder widersprechender Interessen nicht an.
ARTIKEL 3: KEINE UNLAUTERE EINFLUSSNAHME
ÖPAV-Mitglieder üben zur Artikulation und Verfolgung von Interessen keinen unlauteren, unsachlichen, unangemessenen oder ungesetzlichen Einfluss auf Funktionsträger aus, insbesondere weder durch direkte, noch indirekte finanzielle oder sonstige materielle Anreize. Im Falle eines diesbezüglichen Auftrages eines Auftraggebers oder Arbeitgebers wird ein solcher Auftrag von ÖPAV-Mitgliedern nicht durchgeführt und der Auftraggeber oder Arbeitgeber über die Gründe für die Nichtdurchführbarkeit des Auftrages informiert.
ARTIKEL 4: KEINE DISKRIMINIERUNG
ÖPAV-Mitglieder verpflichten sich in ihrer beruflichen Tätigkeit keinerlei Diskriminierung, insbesondere aufgrund Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Orientierung zuzulassen oder an einen Diskriminierungstatbestand erfüllenden Verhaltensweisen teilzunehmen.
ARTIKEL 5: RESPEKT
ÖPAV-Mitglieder gehen mit sämtlichen Auftraggebern bzw. Arbeitgebern, Kollegen, Mitbewerbern, Gesprächspartnern und sonstigen Ansprechpartnern respektvoll um und verpflichten sich, deren berufliche und persönliche Reputation zu achten und nach Möglichkeit zu fördern.
ARTIKEL 6: UNVEREINBARKEIT
Für ordentliche ÖPAV-Mitglieder ist die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit mit einer Position als Funktionsträger im Sinne des Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetzes unvereinbar. Darüber hinaus ist für ordentliche ÖPAV-Mitglieder die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit mit einem Mandat in der Gesetzgebung sowie mit einer Funktion in Gerichtsbarkeit, Verwaltung und Privatwirtschaftsverwaltung der Europäischen Union unvereinbar.
ARTIKEL 7: KEINE BERUFSSCHÄDIGUNG
ÖPAV-Mitglieder vermeiden grundsätzlich Aktivitäten, die der Reputation der Interessenvertreter und Public Affairs Expertinnen und Experten, der Disziplin an sich oder dem öffentlichen Ansehen der ÖPAV und ihrer Mitglieder schaden können.
ARTIKEL 8: ENTGELTVEREINBARUNG
ÖPAV-Mitglieder aus dem Bereich der Interessenvertretungsunternehmen verpflichten sich, für ihre Tätigkeit kein unangemessenes Entgelt zu vereinbaren und vor Aufnahme ihrer Tätigkeit mit ihrem jeweiligen Auftraggeber eine schriftliche Entgeltvereinbarung abzuschließen. Ausschließlich oder überwiegend erfolgsabhängige Entgeltvereinbarungen werden von ÖPAV-Mitgliedern weder angeboten noch angenommen.
Allgemeine Bestimmungen
Die Mitglieder des ÖPAV anerkennen mit ihrem Eintritt diesen Verhaltenskodex in der jeweils geltenden Fassung und setzen sich aktiv für dessen Einhaltung, Verbreitung und Weiterentwicklung ein.
Im Sinne der Transparenz veröffentlicht die Österreichische Public Affairs-Vereinigung regelmäßig eine aktuelle Liste ihrer Mitglieder auf der Homepage der ÖPAV.
ÖPAV-Mitglieder sind berechtigt, ihre ÖPAV-Mitgliedschaft zu eigenen kommunikativen Zwecken sowie als Zeichen der Erfüllung der in diesem Verhaltenskodex definierten Qualitätskriterien zu verwenden.
Der Vorstand der Österreichischen Public Affairs-Vereinigung verpflichtet sich zu einer jährlich stattfindenden Überprüfung und Evaluation des Kodex. Jedes Mitglied ist zudem jederzeit aufgerufen, Änderungen und Anpassungen des Kodex dem Vorstand vorzuschlagen.
Verhaltenskodex-Verfahren
Jedweder Verstoß gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Artikel 1 bis 8 dieses Kodex kann Grundlage eines Verhaltenskodex-Verfahrens sein. Ein solches Verfahren kann zu Sanktionen führen, die von einer schriftlichen Abmahnung bis zum Ausschluss eines Mitglieds aus der ÖPAV durch den Vorstand führen. Die Schwere der jeweiligen Sanktion hat sich am Unrechtsgehalt des betreffenden Verhaltens sowie an dem insbesondere für die Reputation der Branche eingetretenen Schaden zu bemessen.
Verstöße gegen Bestimmungen des Kodex können von ÖPAV-Mitgliedern, aber auch von politischen Entscheidungsträgern, Medienvertretern oder Vertretern der Zivilgesellschaft, namentlich dem Vereinsvorstand angezeigt werden; anonyme Anzeigen sind nicht zulässig. Anzeigen sind an die E‑Mail Adresse office@oepav.at oder an die offizielle Post-Adresse zu richten. Derartige Anzeigen haben ein begründetes Begehren sowie konkrete Angaben über den inkriminierten Sachverhalt sowie darüber, welche Kodex-Bestimmung verletzt wurde, zu enthalten. Sind diese Voraussetzungen gegeben, hat der Vorstand die Anzeige unverzüglich an die Verhaltenskodex-Kommission weiterzuleiten.
Die ÖPAV-Verhaltenskodex-Kommission setzt sich aus zwei in der Sache unbefangenen Vertretern des Vorstandes der ÖPAV und einem unabhängigen, rechtskundigen Vertreter zusammen.
Bei Einleitung eines Verhaltenskodex-Verfahrens tritt die ÖPAV-Verhaltenskodex-Kommission zur Prüfung, Beratung und Ausarbeitung einer Entscheidungsempfehlung an den Vorstand des ÖPAV zusammen. Dem von einer Anzeige Betroffenen ist Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme einzuräumen. Die Verhaltenskodex-Kommission hat binnen acht Wochen nach Eingang der begründeten Anzeige eine Empfehlung zur Entscheidung an den Vorstand schriftlich zu übermitteln. Entscheidungen des ÖPAV-Vorstandes sind mehrheitlich zu treffen, schriftlich auszufertigen und in anonymisierter Form auf der Homepage der ÖPAV zu veröffentlichen.
Das Verfahren ist analog auch auf ÖPAV Nichtmitglieder anzuwenden, wenn sie gemäß § 7 LobbyG dem ÖPAV-Verhaltenskodex unterworfen sind.
Verhaltenskodex-Kommission
Dr. Georg Lienbacher
Österreichische Public Affairs VereinigungDie ÖPAV freut sich, mit Dr. Georg Lienbacher einen hochrangigen rechtskundigen Beistand gewonnen zu haben. Er wird angezeigte Verstöße gegen den Verhaltenskodex gemeinsam mit zwei unbefangenen Vorstandsmitgliedern prüfen und Entscheidungsempfehlungen zur Sanktionierung ausarbeiten. Univ. Prof. Dr. Lienbacher wird diese Tätigkeit ehrenamtlich ausüben.
Lienbacher wurde 1961 in Hallein geboren und hat 1985 in Salzburg promoviert. Nach Tätigkeiten an der Universität Salzburg und im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts hat er sich 2001 habilitiert und war u.a. als Sektionschefund Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt tätig. Er war Mitglied in diversen Expertengruppen und ist seit 2010 Vorsitzender der Österreichischen Gesellschaft für Gesetzgebungslehre (ÖGGL) und Vorstand des Instituts für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Seit 2011 ist Univ. Prof. Dr. Lienbacher Mitglied des Verfassungsgerichtshofes;